Rechtsprechung
SG Karlsruhe, 27.02.2014 - S 1 SB 1870/13 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht
- openjur.de
Notwendigkeit ständiger Begleitung - Merkzeichen B -
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen B - Notwendigkeit ständiger Begleitung - Gangunsicherheit - Schonhinken - Probleme beim Aus- und Einsteigen - Stufenunterschied
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Zuerkennung des Nachteilsausgleichs "B"
- ra.de
- Justiz Baden-Württemberg
§ 69 Abs 4 SGB 9, § 145 Abs 2 SGB 9, § 146 Abs 2 SGB 9, § 3 Abs 2 SchwbAwV, § 2 VersMedV
Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen B - Notwendigkeit ständiger Begleitung - Gangunsicherheit - Schonhinken - Probleme beim Aus- und Einsteigen - Stufenunterschied - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 10.12.2003 - B 9 SB 4/02 R
Schwerbehindertenrecht - Hörsprachgeschädigter - Merkzeichen H - Merkzeichen B - …
Auszug aus SG Karlsruhe, 27.02.2014 - S 1 SB 1870/13
Bei der Prüfung dieser Voraussetzungen ist zu beachten, ob für den Schwerbehinderten bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel regelmäßig fremde Hilfe beim Ein- oder Aussteigen oder während der Fahrt des Verkehrsmittels notwendig ist oder bereit sein muss oder ob Hilfen zum Ausgleich von Orientierungsstörungen (z.B. bei Sehbehinderung, geistiger Behinderung) erforderlich sind (vgl. BSG vom 10.12.2003 - B 9 SB 4/02 R - Bay. LSG vom 20.10.2010 - L 16 SB 72/09 - und LSG Baden-Württemberg vom 21.02.2013 - L 6 SB 5788/11 - ; ferner Teil D Nr. 2 Buchstaben b) und c) der Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung ). - LSG Baden-Württemberg, 21.02.2013 - L 6 SB 5788/11
Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen B - Notwendigkeit ständiger Begleitung - …
Auszug aus SG Karlsruhe, 27.02.2014 - S 1 SB 1870/13
Bei der Prüfung dieser Voraussetzungen ist zu beachten, ob für den Schwerbehinderten bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel regelmäßig fremde Hilfe beim Ein- oder Aussteigen oder während der Fahrt des Verkehrsmittels notwendig ist oder bereit sein muss oder ob Hilfen zum Ausgleich von Orientierungsstörungen (z.B. bei Sehbehinderung, geistiger Behinderung) erforderlich sind (vgl. BSG vom 10.12.2003 - B 9 SB 4/02 R - Bay. LSG vom 20.10.2010 - L 16 SB 72/09 - und LSG Baden-Württemberg vom 21.02.2013 - L 6 SB 5788/11 - ; ferner Teil D Nr. 2 Buchstaben b) und c) der Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung ). - LSG Bayern, 20.10.2010 - L 16 SB 72/09
Schwerbehindertenrecht - Grad der Behinderung - Bildung des Gesamt-GdB - …
Auszug aus SG Karlsruhe, 27.02.2014 - S 1 SB 1870/13
Bei der Prüfung dieser Voraussetzungen ist zu beachten, ob für den Schwerbehinderten bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel regelmäßig fremde Hilfe beim Ein- oder Aussteigen oder während der Fahrt des Verkehrsmittels notwendig ist oder bereit sein muss oder ob Hilfen zum Ausgleich von Orientierungsstörungen (z.B. bei Sehbehinderung, geistiger Behinderung) erforderlich sind (vgl. BSG vom 10.12.2003 - B 9 SB 4/02 R - Bay. LSG vom 20.10.2010 - L 16 SB 72/09 - und LSG Baden-Württemberg vom 21.02.2013 - L 6 SB 5788/11 - ; ferner Teil D Nr. 2 Buchstaben b) und c) der Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung ).